von Hermine Moser
Immer wieder erhalten einzelne Flüchtlinge einen positiven Asyl-Bescheid. Die anschließende Wohnungssuche gestaltet sich leider zunehmend schwierig aufgrund der Veränderung des politischen Klimas. Asylberechtigte gelten, obwohl sie einen vom österreichischen Staat ausgestellten Pass haben, als „Drittstaaten-Angehörige“. Für diese gelten bei der Wohnungsvergabe von Gemeinnützigen Wohnbauträgern folgende Bestimmungen:
- Fünf Jahre Aufenthalt UND davon mindestens 36 Monate sozialversicherungspflichtiges Einkommen.
- An diese Bestimmung ist auch der Erhalt einer Wohnbeihilfe geknüpft.
- Nur geförderte Wohnungen, bei denen die Förderungen schon ausgelaufen sind, fallen nicht unter diese Bestimmung und dürfen von Asylberechtigten bezogen werden.
Damit Asylberechtigte nicht auf der Straße landen – spätestens vier Monate nach Erhalt des positiven Bescheides müssen sie aus der Flüchtlingsunterkunft ausziehen – braucht es also private VermieterInnen.
Abgesehen von kommerzieller Vermietung gibt es verschiedene Modelle, wie so eine private Vermietung aussehen kann.
Ein Flüchtling als Familienmitglied
Dieses Modell ist angelehnt an die Aufnahme von Austausch-SchülerInnen. Familien mit eigenen Kindern nehmen einen Flüchtling auf. Sie oder er hat ein eigenes Zimmer, die anderen Wohnbereiche werden gemeinsam genutzt. Alle profitieren vom gemeinsamen Austausch.
Modell mit Familienanschluss
Ein teilweise abgegrenzter Wohnbereich, den eventuell die eigenen erwachsenen Kinder nicht mehr brauchen, wird einem Flüchtling zur Verfügung gestellt.
Eine eigene Wohnung
In vielen Häusern gibt es Wohnraum, den die BesitzerInnen nicht fremd vermieten möchten. Den sie aber Menschen, die dringend Wohnraum brauchen, zur Verfügung stellen wollen.
Anregungen für ein gutes Gelingen
Damit das Vermieten gut gehen kann, braucht es einige Voraussetzungen. Wichtig ist zu bedenken:
- Ein Mietvertrag kann für eine bestimmte Zeit vereinbart und auch wieder gelöst werden. Es geht um eine Vermietung und nicht um das Übernehmen von persönlicher Verantwortung oder Verpflichtung. (Beispiel für einen Mietvertrag und eine ausführlichere Vorlage für einen Mietvertrag)
- Eine klare Hausordnung, am besten schriftlich verfasst, hilft Missverständnissen vorzubeugen. (Beispiel für eine Hausordnung)
- Besonders wichtig ist die Bereitschaft und Offenheit, Irritationen sofort anzusprechen.
Wie finde ich die passende Person/die passenden Personen, die ich gern aufnehmen möchte?
Eine einfache Möglichkeit, mit Flüchtlingen in Kontakt zu treten, ist ein Besuch im Tee Haus in der Alten Stadtschmiede an Dienstagnachmittagen, wo sich Flüchtlinge und Einheimische zum Gespräch und Austausch treffen. Im Tee Haus kann man meist auch VermieterInnen treffen, die auf Nachfrage gern von ihren Erfahrungen erzählen.
Private Vermietung hat den Vorteil für Flüchtlinge, Kontakt zu Einheimischen zu finden. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass private Vermietung für uns Einheimische zur Horizonterweiterung beiträgt. In diesem Sinne möchten wir zur Privatvermietung ermutigen!
